Rechtsprechung
   FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5870
FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02 (https://dejure.org/2007,5870)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2007 - 6 K 1476/02 (https://dejure.org/2007,5870)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2007 - 6 K 1476/02 (https://dejure.org/2007,5870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 S 1 UStG, § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG, Art 4 Abs 2 S 2 EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding keine Unternehmerin - Fortgeltung der sog. Sphärentheorie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung; Anforderungen an eine unternehmerische Tätigkeit; Gründung einer Finanzholding zum Zweck des Erwerbs und der Verwaltung von Beteiligungen; Begrenzung des unternehmerischen Bereichs auf die ...

  • Judicialis

    UStG § 2; ; UStG § 4 Nr. 8a; ; UStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 1 Satz 1 § 15
    Vorsteuer; Holding; Finanzholding; Unternehmer; Beteiligung; Erwerb - Keine unternehmerische Tätigkeit und kein Vorsteuerabzug zugunsten einer Finanholding

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine unternehmerische Tätigkeit und kein Vorsteuerabzug zugunsten einer Finanzholding

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Da die vereinnahmte Dividende lediglich Ausfluss des Innehabens der Beteiligung ist (vgl. EuGH-Urteil vom 20.06.1991 C-60/90 - "Polysar" - EuGHE 1991 I-3111 Rn 17; EuGH-Urteil vom 27.09.2001 Rs C-16/00 - "Cibo Participations SA" - UR 2001, 500; EuGH-Urteil vom 12.07.2001 Rs C-102/00 - "Welthgrove BV" - BFH/NV Beilage 2002, 5) erbringt die Holding insoweit keine "Leistung gegen Entgelt (BFH-Urteile vom 20.01.1988 X R 48/81, BStBl II 1988, 557; vom 28.09.1988 X R 6/82, BStBl II 1989, 122 sowie vom 09.10.2002 V R 64/99, BFH/NV 2003, 128, 130).

    a) Eingriffe einer Holding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, sind dann eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie und damit eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne von § 2 UStG, wenn sie Tätigkeiten darstellen, die gemäß Art. 2 der 6. EG-Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegen, wie etwa das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen der Holding an ihre Tochtergesellschaften (EuGH-Urteil vom 27.07.2001 C-16/00 - "Cibo Participations SA" - UR 2001, 500; DB 2001, 2482).

    Soweit vertreten wird, im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug einer Holding sei die Sphärentheorie nicht mehr haltbar (Grünwald, DStR 2005, 1377; von Streit, UR 2003, 1), folgt der Senat dem nicht: Aus der Formulierung des EuGH in den Urteilen vom 27.09.2001 Rs C-16/00 - "Cibo Participations" - (UR 2001, 500), dass "Dividenden aus Beteiligungen kein Entgelt für eine wirtschaftliche Tätigkeit seien, und sie daher nicht in den Anwendungsbereich des Mehrwertsteuer fielen" sowie vom 29.04.2004 Rs C-77/01 - "Empresa" - (UR 2004, 292), wonach bestimmte "Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der 6. EG-Richtlinie fallen", lässt sich vielmehr das Vorhandensein einer außerunternehmerischen Sphäre ableiten (vgl. Raudszus, UStB 2004, 313, 315).

    Dass er in seinen Urteilen vom 14.11.2000 Rs C-142/99 - "Floridienne und Berginvest" und vom 27.09.2001 - Rs C-16/00 - "Cibo Participations" auf die von der Existenz einer nichtunternehmerischen Sphäre ausgehenden Ausführungen der Generalanwälte Fenelly bzw. Stix-Hackl nicht eingegangen ist, rechtfertigt zwar den Schluss, dass der EuGH die Frage nach dem Nebeneinander von unternehmerischer und nichtunternehmerischer Sphäre offen gelassen hat, nach Ansicht des Senates kann das Schweigen des EuGH aber nicht als Ablehnung der Existenz einer außerunternehmerischen Sphäre interpretiert werden (vgl. auch Stapperfend, UR 2006, 112, 116).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Im Urteil vom 29.04.2004 - Rs C-77/01 - "EDM" - (UR 2004, 292) hat er zwar entschieden, dass die jährliche Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaften und die Anlage der Holdinggesellschaft in Form von Bankeinlagen oder in Titel wie Schatzanweisungen oder Zertifikate wirtschaftliche Tätigkeiten darstellen, die ein Steuerpflichtiger als solcher ausführt.

    Soweit vertreten wird, im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EuGH zum Vorsteuerabzug einer Holding sei die Sphärentheorie nicht mehr haltbar (Grünwald, DStR 2005, 1377; von Streit, UR 2003, 1), folgt der Senat dem nicht: Aus der Formulierung des EuGH in den Urteilen vom 27.09.2001 Rs C-16/00 - "Cibo Participations" - (UR 2001, 500), dass "Dividenden aus Beteiligungen kein Entgelt für eine wirtschaftliche Tätigkeit seien, und sie daher nicht in den Anwendungsbereich des Mehrwertsteuer fielen" sowie vom 29.04.2004 Rs C-77/01 - "Empresa" - (UR 2004, 292), wonach bestimmte "Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der 6. EG-Richtlinie fallen", lässt sich vielmehr das Vorhandensein einer außerunternehmerischen Sphäre ableiten (vgl. Raudszus, UStB 2004, 313, 315).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem EuGH-Urteil vom 08.06.2000 (Rs C-396/98), wonach bereits bei Leistungsbezug über den Vorsteuerabzug zu entscheiden sei.

    Denn als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (Steuerpflichtiger) im Sinne von § 2 UStG und Art. 4 der 6. EG-Richtlinie (Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL) gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, im Sinne von § 2 UStG eine Umsatztätigkeit gegen Entgelt (wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 4 der 6. EG-RL) selbständig auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt (BFH-Urteile vom 22.02.2001 V R 77/96, BStBl II 2003, 426; vom 22.03.2001 V R 46/00, BStBl II 2003, 433; EuGH-Urteile vom 08.06.2000 C-396/98 - "Schloßstraße" - EuGHE 2000 I-4279 und C-400/98 - "Breitsohl" - EuGHE 2000 I-4321).

  • BFH, 09.10.2002 - V R 64/99

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmerin

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Da die vereinnahmte Dividende lediglich Ausfluss des Innehabens der Beteiligung ist (vgl. EuGH-Urteil vom 20.06.1991 C-60/90 - "Polysar" - EuGHE 1991 I-3111 Rn 17; EuGH-Urteil vom 27.09.2001 Rs C-16/00 - "Cibo Participations SA" - UR 2001, 500; EuGH-Urteil vom 12.07.2001 Rs C-102/00 - "Welthgrove BV" - BFH/NV Beilage 2002, 5) erbringt die Holding insoweit keine "Leistung gegen Entgelt (BFH-Urteile vom 20.01.1988 X R 48/81, BStBl II 1988, 557; vom 28.09.1988 X R 6/82, BStBl II 1989, 122 sowie vom 09.10.2002 V R 64/99, BFH/NV 2003, 128, 130).

    Hierfür reichen allerdings unentgeltliche Eingriffe in die operative Tätigkeit der Tochtergesellschaften allein nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 09.10.2001 V R 64/99, BFH/NV 2003, 128 LS 2).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-306/94

    Régie dauphinoise

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    aa) Die Klägerin werde insofern unternehmerisch tätig, als sie eine Darlehensleistung gegen Entgelt in Form von Zinsen gewähre (EuGH-Urteil vom 11.07.1996 C-306/94).

    Das angeführte BMF-Schreiben verweist auf das EuGH-Urteil vom 11.07.1996 - Rs C-306/94 - "Régie dauphinoise" - UR 1996, 304.

  • BFH, 25.11.2004 - V R 38/03

    Vorsteuerabzug bei gegebener Absicht der Verwendung von Eingangsleistungen zur

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Absichtsänderungen wirken jedoch nicht zurück und können daher nicht dazu führen, dass die für die im Streitjahr empfangenen Eingangsleistungen berechneten Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2004 V R 38/03, BStBl II 2005, 414/415; sowie vom 16.05.2002 V R 56/00, BStBl II 2006, 725 ff unter 2c).
  • BFH, 16.05.2002 - V R 56/00

    Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Absichtsänderungen wirken jedoch nicht zurück und können daher nicht dazu führen, dass die für die im Streitjahr empfangenen Eingangsleistungen berechneten Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2004 V R 38/03, BStBl II 2005, 414/415; sowie vom 16.05.2002 V R 56/00, BStBl II 2006, 725 ff unter 2c).
  • FG Niedersachsen, 05.10.2006 - 5 K 109/05

    Vorlage zur Vorabentscheidung über Fragen des Vorsteuerabzugs; Zulässigkeit des

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Der Senat geht daher im Einklang mit der Rechtsprechung (Beschluss des FG Niedersachsen vom 05.10.2006 5 K 109/05, UR 2007, 189ff, 193; Urteil des FG München vom 08.06.2000 14 K 3287/97 JURIS), weiten Teilen des Schrifttums (Robisch, UR 2001, 100, Slotty-Harms, UVR 2005, 78, 81; Stapperfend, UR 2006, 117; Raudzsus, UStB 2004, 315) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF-Schreiben vom 26.01.2007, a.a.O.) von der Weitergeltung der Sphärentheorie aus.
  • BFH, 06.06.2002 - V R 27/00

    Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    a) Diese Absicht muss auch die Voraussetzungen einschließen, von denen die Wirksamkeit eines Verzichts auf die Steuerbefreiung des beabsichtigten Ausgangsumsatzes gemäß § 9 UStG abhängt (vgl. Urteil des Finanzgericht Nürnberg vom 10.10.2006 II 61/2004 JURIS mit Verweis auf BFH-Urteil vom 06.06.2002 V R 27/00, HFR 2003, 68; UR 2002, 603).
  • FG München, 08.06.2000 - 14 K 3287/97

    Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft; Holding als Organträger

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
    Der Senat geht daher im Einklang mit der Rechtsprechung (Beschluss des FG Niedersachsen vom 05.10.2006 5 K 109/05, UR 2007, 189ff, 193; Urteil des FG München vom 08.06.2000 14 K 3287/97 JURIS), weiten Teilen des Schrifttums (Robisch, UR 2001, 100, Slotty-Harms, UVR 2005, 78, 81; Stapperfend, UR 2006, 117; Raudzsus, UStB 2004, 315) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF-Schreiben vom 26.01.2007, a.a.O.) von der Weitergeltung der Sphärentheorie aus.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

  • EuGH, 14.11.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest

  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

  • BFH, 22.03.2001 - V R 46/00

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

  • EuGH, 12.07.2001 - C-102/00

    Welthgrove

  • EuGH, 06.02.1997 - C-80/95

    Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën

  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

  • BFH, 01.02.1973 - V R 2/70

    Unterhaltung von Giro-, Bauspar- und Sparkonten begründet keine

  • BFH, 28.09.1988 - X R 6/82

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

  • BFH, 11.10.1973 - V R 14/73

    Eigentümer festverzinslicher Wertpapiere kein Unternehmer

  • FG Hamburg, 29.04.2004 - VI 179/02

    Abgabenordnung: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein Postausgangsbuch

  • FG Hessen, 03.12.1990 - 6 K 4063/89
  • FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07

    Zulässigkeit des unternehmerischen Vorsteuerabzugs im Falle eines nicht

    13 c) Der Klägerin steht ein Vorsteuerabzug nicht zu, soweit die Leistungsbezüge, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, im Zusammenhang mit dem Halten der Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften stehen, da sie insofern nicht wirtschaftlich und damit nicht unternehmerisch tätig war (vgl. auch FG München, Urteil vom 28. Januar 2009 3 K 3141/05, EFG 2009, 1153; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, EFG 2007, 1381; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 04.02.2010 16 K 17/09, EFG 2010, 1254).
  • FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09

    Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als

    Soweit die Klägerin danach lediglich als Holding Gesellschaft tätig wurde, war sie nicht unternehmerisch tätig, so dass ein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen ausscheidet (vgl. auch FG München, Urteil vom 28.01.2009 3 K 3141/05, EFG 2009, 1153; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.03.2007 6 K 1476/02, EFG 2007, 1381).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2218/06

    Pachtzinsen im Sinne von § 8 Nr. 7 GewStG und Aufteilung von Pachtzinsen für

    Nach Kenntnis des Senats wird in Fällen der vorliegenden Art von den Finanzbehörden auf die Vorlage des ausgefüllten Bogens unter keinen Umständen verzichtet; dies entspricht auch der finanzamtlichen Praxis, wie sie aus den Tatbeständen steuergerichtlicher Entscheidung erkennbar wird (vgl. nur Hessisches FG Urteil vom 15. März 2007 6 K 1476/02, DStZ 2007, 436; FG Nürnberg Urteil vom 21. März 2005 l 255/2004, JurisDok; FG Sachsen Urteil vom 17. Dezember 2003 4 K 2063/98, FGReport 2005, 62; FG Saarland Urteil vom 3. Dezember 2003 1 K 204/02, GmbH-Stpr 2004, 319).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht